Beim Hausbau in Hamm fallen neben den Baukosten auch wesentliche Steuerposten an: Grunderwerbsteuer beim Kauf und Grundsteuer jährlich im Betrieb. Diese beiden Belastungen sollten gründlich berücksichtigt werden – sonst drohen unangenehme Überraschungen in der Finanzplanung.
1. Grunderwerbsteuer – Einmalige Steuer beim Kauf
In Nordrhein‑Westfalen gilt seit dem 1. Januar 2015 ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % – somit auch in Hamm. Käufer zahlen diese Steuer einmalig auf den Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie (aktuelle-grunderwerbsteuer.de).
Beispielrechnung:
- Immobilienkaufpreis: 300.000 €
- x 6,5 % = 19.500 € Grunderwerbsteuer (aktuelle-grunderwerbsteuer.de).
Diese Position sollte bei jedem Finanzierungsplan eingeplant werden, da sie eine relativ hohe Einmalzahlung darstellt.
2. Grundsteuer – Jährliche Belastung für Eigentümer
Seit der Reform, gültig ab dem 1. Januar 2025, berechnet sich die Grundsteuer in Hamm nach kombinierten Faktoren aus Messwert und kommunalem Hebesatz (wa.de, presse-service.de). Die Stadt setzt für Wohngrundstücke (B) nun den Hebesatz auf 669 % fest, während Gewerbe mit 1338 % bewertet wird (hamm.de).
Vor der Reform lag der Hebesatz für private Wohngrundstücke bei 600 % – das führt für viele Eigenheime zu ca. 85 € Mehrbelastung jährlich (wa.de).
Wichtige Fakten:
- Hebesatz für Wohngrundstücke (ab 2025): 669 %
- Frühere Rate: 600 %, heute ca. +85 € jährlich mehr (welt.de)
- Stadtziel: aufkommensneutral – Haushaltsplanung bleibt stabil (lippewelle.de)
3. Beispiele: So viel kostet’s wirklich
Um Bauherren eine realistische Einschätzung zu geben, hier zwei Szenarien:
Beispiel | Grundstücksgröße | Messbetrag* | Jahresgrundsteuer (669%) |
kleines Haus | 500 m² | ca. 400 € | 400 × 6,69 = 2.676 € |
EFH mit 800 m² | 800 m² | ca. 650 € | 650 × 6,69 = 4.348 € |
*Messbetrag ist fiktiv beispielhaft zur Verdeutlichung; tatsächliche Werte finden sich im Steuerbescheid.
Tatsächliche Werte können je nach Fläche, Lage und Bodenrichtwert differieren. Die Messbeträge legt das Finanzamt nach dem Neubewertungsverfahren fest.
4. Spartipps bei Steuern & Nebenkosten
- Hebesatzprüfung: Nach Erhalt des Bescheids prüfen – bei fehlerhaften Flächenangaben kann es Einspruch geben.
- Grunderwerbsteuer reduzieren: Bei Übertragungen innerhalb der Familie oder Erbverträgen prüfen, ob Befreiungen möglich sind (ratgeber-haus-verkaufen.de, estador.de, welt.de, wa.de).
- Grundsteuer-Transparenz: Grundstücksgröße und Messbescheid sorgfältig prüfen – oft Unstimmigkeiten bei Altbescheiden.
- Umlagefähigkeit nutzen: Vermieter können Grundsteuer vollständig über die Nebenkosten auf Mieter umlegen (de.wikipedia.org) – wichtig für Kapitalanleger.
(lippewelle.de).
Überblick
- Grunderwerbsteuer bei 6,5 % des Kaufpreises ist eine relevante Einmalzahlung (z. B. bei 300k → 19.500 €).
- Grundsteuer wird nach Reform mit Hebesatz 669 % berechnet – bei einem Einfamilienhaus liegen die Kosten schnell bei ca. 535 € jährlich.
- Spezielle Hebesatz-Erhöhungen führen zu durchschnittlich 85 € Mehrkosten pro Jahr für private Haushalte.
- Einsprüche gegen Bescheide und Nutzung rechtlicher Möglichkeiten können spürbar entlasten.
Eine sorgfältige Berücksichtigung dieser Steuerfaktoren ist daher unerlässlich für eine solide Baufinanzierung in Hamm.