Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Bei einer Baufinanzierung sichert sie, dass Partner und Kinder das Haus behalten können. Für Familien in Hamm, die auf zwei Einkommen angewiesen sind, ist sie deshalb die wichtigste Absicherung nach der Wohngebäudeversicherung. Der Schutz kostet meist nur wenige Prozent der monatlichen Kreditrate.
Was passiert ohne Absicherung?
Stirbt ein Kreditnehmer, bleibt die Restschuld vollständig bestehen. Die Bank verlangt die Raten weiter vom überlebenden Partner. Fällt ein Einkommen weg, reicht das verbleibende Gehalt oft nicht aus. Im schlimmsten Fall folgt der Notverkauf der Immobilie – häufig unter Marktwert.
Witwen- und Waisenrenten ersetzen nur einen Bruchteil des Einkommens. Sie sind kein Ersatz für eine gezielte Absicherung der Immobilienfinanzierung.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Versicherungssumme sollte mindestens die Darlehenssumme abdecken. Ein Puffer für laufende Lebenshaltungskosten ist empfehlenswert. Als Orientierung gilt: Restschuld plus ein bis zwei Bruttojahresgehälter.
Die Laufzeit richtet sich nach der voraussichtlichen Volltilgung des Kredits, nicht nur nach der Zinsbindung. Wer nach 15 Jahren eine Anschlussfinanzierung braucht, ist sonst ab diesem Zeitpunkt ohne Schutz.
Konstante oder fallende Versicherungssumme?
Bei der konstanten Summe bleibt die Auszahlung über die gesamte Laufzeit gleich. Bei der fallenden Summe sinkt sie parallel zur Restschuld. Fallende Tarife sind deutlich günstiger, decken aber nur den Kredit ab.
Für Familien mit Kindern empfehlen wir meist die konstante Variante. Der Mehrbeitrag ist gering. Dafür bleibt Geld für Ausbildung und Lebensunterhalt der Kinder.
Praxisbeispiel: Doppelhaushälfte in Hamm-Rhynern
Ein Paar, beide 35 Jahre, Nichtraucher, finanziert 360.000 Euro. Bei 3,6 Prozent Sollzins und 2 Prozent Anfangstilgung beträgt die Monatsrate rund 1.680 Euro. Die Volltilgung erfolgt nach knapp 29 Jahren.
| Absicherung | Monatsbeitrag pro Person (Richtwert) |
| 360.000 € konstant, 29 Jahre | ca. 25–35 € |
| 360.000 € fallend, 29 Jahre | ca. 15–20 € |
Die konstante Variante kostet beide Partner zusammen rund 60 Euro im Monat. Das sind etwa 3,5 Prozent der Kreditrate – für den Erhalt des gesamten Eigenheims. Die Richtwerte basieren auf marktüblichen Tarifen; Gesundheitszustand und Beruf verändern den Beitrag.
Überkreuzversicherung: Steuerfalle für unverheiratete Paare
Unverheiratete Paare sollten eine Überkreuzversicherung abschließen. Dabei ist jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler für das Leben des anderen. Die Auszahlung bleibt so erbschaftsteuerfrei.
Ohne diese Gestaltung droht eine hohe Steuerlast. Unverheiratete Partner haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, Ehepartner dagegen 500.000 Euro. Bei 360.000 Euro Auszahlung fällt für Unverheiratete ohne Überkreuzvertrag ein erheblicher Teil an das Finanzamt.
Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
Versicherer prüfen vor Vertragsschluss den Gesundheitszustand. Falsche oder unvollständige Angaben verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherer kann dann vom Vertrag zurücktreten und im Ernstfall die Zahlung verweigern.
Raucher zahlen oft das Doppelte. Schließen Sie die Versicherung früh ab, idealerweise vor der Darlehensunterschrift. Jüngeres Eintrittsalter und guter Gesundheitszustand senken den Beitrag dauerhaft.
Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung der Bank?
Banken bieten häufig eine Restschuldversicherung direkt mit dem Kredit an. Diese ist meist teurer und weniger flexibel. Eine eigenständige Risikolebensversicherung bleibt bei einem Bankwechsel bestehen. Das ist bei der Anschlussfinanzierung ein klarer Vorteil.
